AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare, Coachings und Dienstleistungen der Firma GENUSSRUNDE Tasting
Stand: 22.12.2020
GENUSSRUNDE Tasting
Bettina Mutschler
Weiherweg 8
88639 Wald

1. Gegenstand und Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Sämtliche Leistungen und Angebote von Genussrunde Tasting Bettina Boos-Matthes (nachfolgend Veranstalter), erfolgen in Bezug auf die Durchführung von Wein- und Bierseminaren, Coachings für Fachkräfte aus Gastronomie und Brauereiwesen sowie Kursen zum Food-and-Beverage-Pairing ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB).

Abweichende oder ergänzende Bedingungen von u.g. AGB werden dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Veranstalter deren Geltung ausdrücklich und ausschließlich schriftlich – also auch per E-Mail – zugestimmt hat. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

Die Seminare, Coachings und Kurse können nur von einer begrenzten Gästezahl besucht werden. Diese maximale Teilnehmerzahl ist entweder durch eine Bekanntgabe auf der Internetpräsenz des Veranstalters (öffentliche Veranstaltungen) oder durch individualvertragliche Kennzeichnung (individuelle Buchungen) ersichtlich.

Eine genaue Bezeichnung der entsprechenden Veranstaltungsinhalte sowie Auflistung des Leistungsangebots wird vom Veranstalter auf seiner Internetpräsenz und teilweise auf den Seiten der betrieblich genutzten Social Media Kanäle (Instagram) veröffentlicht.

2. Angebot und Preise

Alle Angebote des Veranstalters sind frei und unverbindlich. Kosten für öffentlich buchbare Veranstaltungen sind der aktuellen Internetpräsenz des Veranstalters zu entnehmen. Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Kosten von individuell vereinbarten Veranstaltungen sind dem jeweiligen Angebot des Veranstalters bzw. dem Vertrag zwischen Kunde und Veranstalter zu entnehmen.

3. Anmeldung und Zustandekommen des Vertrags

a. Öffentlich buchbare Veranstaltungen
Eine Veranstaltungsanmeldung kann über die Internetpräsenz www.genussrunde.de sowie durch Zusendung einer E-Mail oder per Post, erfolgen. Der Kunde gibt durch seine Anmeldung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Veranstaltungsteilnahme ab. Das Angebot wird durch den Veranstalter dahingehend angenommen, dass der Kunde eine Buchungsbestätigung per E- Mail erhält. Erst mit Zusendung dieser schriftlichen Bestätigung kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen Kunde und Veranstalter zustande.

Bei einer Gruppenanmeldung schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab.

Kunden haben sicherzustellen, dass die von ihnen angegebene E-Mailadresse korrekt ist sowie der Empfang der von E-Mails gewährleistet und nicht durch Spam-Filter verhindert wird.

b. Individuell buchbare Veranstaltungen
Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen des Veranstalters kommt durch Erteilung einer schriftlichen Veranstaltungsanfrage durch den Kunden (Postweg oder E-Mail), einer verbindlichen Angebotserstellung zum Abschluss eines Vertrags durch den Veranstalter, und die Annahme des An- gebots durch den Kunden, zustande. Ein Vertrag kommt zustande durch die Übermittlung und Bestätigung des vom Kunden gezeichneten Angebots auf dem Postweg oder per E-Mail. Hier sind die gesetzten Annahmefristen zu achten.

Der Gegenstand des Vertrages ist im schriftlichen Angebot beschrieben.

Bei einer Gruppenanmeldung schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab.

4. Vertragsdauer, Kündigung/Änderung

a. Vertragsdauer
Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch bzw. individuell vereinbarten Zeitpunkt.

b. Buchung ohne Gutschein und Kündigung/Änderung
Der Vertrag kann seitens des Kunden ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich werden nachfolgende Fristen vereinbart. Dies gilt nicht bei Anmeldungen mit Gutscheinen.

Bei einer schriftlichen Kündigung von drei Wochen (21 Tage) vor Veranstaltungsbeginn erfolgt eine Rückerstattung von 100% in Höhe der bereits geleisteten Zahlung des Kunden an den Veranstalter.

Bei einer schriftlichen Kündigung von zwei Wochen (14 Tage) vor Veranstaltungsbeginn erfolgt eine Rückerstattung von 50% in Höhe der bereits geleisteten Zahlung des Kunden an den Veranstalter.

Bei einer schriftlichen Kündigung von einer Woche (7 Tage) vor Veranstaltungsbeginn erfolgt eine Rückerstattung von 25% in Höhe der bereits geleisteten Zahlung des Kunden an den Veranstalter.

Bei einer schriftlichen Kündigung innerhalb einer Woche (6 Tage) vor Veranstaltungsbeginn erfolgt keine Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlung des Kunden an den Veranstalter.

Der Kunde kann einen Ersatzteilnehmer an seiner statt zur Teilnahme stellen.

c. Buchung mit Gutschein und Kündigung/Änderung
Kann ein Kunde den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen und hat die verbindliche Buchung auf Basis eines Gutscheines getätigt, so erfolgt keine Rückerstattung. Folgende Vereinbarungen werden auf Kulanzbasis getroffen:

Bei einer schriftlichen Kündigung von drei Wochen (21 Tage) vor Veranstaltungsbeginn erfolgt eine kostenfreie Umbuchung auf einen anderen Termin des gebuchten Kurses oder eines gleichwertigen Kurses.

Bei einer schriftlichen Kündigung von zwei Wochen (14 Tage) vor Veranstaltungsbeginn bleiben 50% des Gutscheinwertes erhalten.

Bei einer schriftlichen Kündigung von einer Woche (7 Tage) vor Veranstaltungsbeginn bleiben 25% des Gutscheinwertes erhalten.

Bei einer schriftlichen Kündigung innerhalb einer Woche (6 Tage) vor Veranstaltungsbeginn verfällt der Gutscheinwert.

Der Kunde kann einen Ersatzteilnehmer an seiner statt zur Teilnahme stellen unter Einlösung des Gutscheines.

d. Rücktrittsrecht des Veranstalters
Der Veranstalter behält sich vor, bis zwei Wochen (14 Tage) vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, weil diese nicht durchführbar ist durch zu geringes Buchungsaufkommen, bei Verhinderung des Referenten (Krankheit) oder durch andere nicht vorhersehbare Ereignisse. Der Veranstalter bietet dann dem Kun- den die Möglichkeit einer Umbuchung (zeitliches und/oder thematisches Verschieben), Ausstellung eines Gutscheines oder Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlung des Kunden an den Veranstalter. Sonstige Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Der Veranstalter erstattet nicht den Buchungsaufwand.

5. Gutscheinbedingungen

Gutscheine können für sämtliche Veranstaltungsarten erworben werden. Diese können einen festen Termin tragen und sind dann ausschließlich für diesen Termin gültig (Stornobedingungen siehe Absatz 4). Weiterhin können Gutscheine auch ohne festen Termineintrag ausgestellt werden.

Die Gutscheine sind drei (3) Jahre gültig. Nach eigenem Ermessen akzeptieren oder lehnen wir ältere Gutscheine ab.

Die Auszahlung eines Gutscheins ist nicht möglich.

Gutscheine können online über das Kontaktformular der Internetpräsenz www.genussrunde.de, per E-Mail oder telefonisch erworben werden. Zahlungsbedingungen siehe Absatz 6.

6. Zahlungsmodalitäten

a. Öffentlich buchbare Veranstaltungen
Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preisauszeichnung des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder nach individuellen vertraglichen Vereinbarungen.

Der Kunde verpflichtet sich, nach Annahme des Angebots die entsprechende Gebühr per Überweisung auf das auf der Rechnung oder in der Bestätigungsmail angegebene Konto zu entrichten. Der Zahlungseingang hat spätestens drei Wochen (21 Tage) vor Veranstaltungsbeginn zu erfolgen.

Bei Überschreitung des Zahlungstermins kann der Veranstalter den Kunden von der Veranstaltung aus- schließen und den Platz wieder für andere Kunden zur Buchung zur Verfügung stellen.

Erfolgt eine Buchung zu kurzfristig und kann folglich der Weg über die Banküberweisung nicht erfolgen, so ist der Betrag spätestens bei Veranstaltungsantritt in BAR zu entrichten.

Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs und sind nicht reklamierbar.

b. Individuell buchbare Veranstaltungen
Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach individuellen vertraglichen Vereinbarungen. Bei individuell gebuchten Veranstaltungen werden eine Anzahlungsrechnung und eine Abschlussrechnung gestellt.

Der Kunde verpflichtet sich, nach Annahme des Angebots die entsprechende Gebühr der Anzahlungsrechnung per Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu entrichten. Der Zahlungseingang hat spätestens drei Wochen (21 Tage) vor Veranstaltungsbeginn zu erfolgen. Der Ausgleich der Abschlussrechnung hat binnen zwei Wochen (14 Tagen) nach Erhalt zu erfolgen. Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar.

Bei Überschreitung des Zahlungstermins kann der Veranstalter den Kunden anmahnen sowie Verzugs- zinsen in Höhe von 2% geltend machen. Erfolgt der Ausgleich der Anzahlungsrechnung nicht binnen des Zahlungstermins, so entfällt die Garantie auf den gebuchten Termin.

Erfolgt eine Buchung zu kurzfristig und kann folglich der Weg über die Banküberweisung nicht erfolgen, so ist der Betrag spätestens bei Veranstaltungsantritt in BAR zu entrichten.

Bei Gruppenbuchungen ist die finale und rechnungsrelevante Teilnehmerzahl bis eine Woche (7 Tage) vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen. Erscheinen bei der Veranstaltung mehr Personen als schriftlich mitgeteilt, wird die tatsächliche Gästezahl verrechnet und für die Veranstaltung kalkulierte Ware unter den Gästen und Mehrgästen aufgeteilt.

Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs und sind nicht reklamierbar.

7. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen

Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Kunden. Die einzelnen Leistungen sind auf der Internetpräsenz www.genussrunde.de oder im individuellen Vertrag einzusehen.

Werden einzelne Leistungen durch den Kunden nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.

Sind Produkte aus saisonalen, lieferbedingten oder weiteren Gründen nicht erhältlich, behält sich der Veranstalter vor, das Programm in einer dem Kunden/der vertraglichen Grundlage zumutbaren Weise anzupassen, ggf. ohne den Kunden zuvor darauf hinzuweisen. Der Kunde kann hier keine Ansprüche geltend machen.

8. Allgemeine Teilnahmebedingungen

Der Kunde verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nach- haltig stört oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Kunden von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in einem derartigen Fall nicht erstattet.

Der Seminarleiter ist den Teilnehmern gegenüber für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmenden der Veranstaltung zu verweisen.

Vor der Veranstaltung muss der Veranstalter über relevante gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden. Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen kann der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

Veranstaltungen mit Verkostungen von Alkohol und Veranstaltungen im Outdoorbereich mit Verkostungen von Alkohol sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Der Veranstalter rät ausdrücklich davon ab, nach Teilnahme an einer Veranstaltung von Genussrunde Tasting Bettina Boos-Matthes mit voll- ständigem Konsum der ausgeschenkten Alkoholproben ein Fahrzeug zu steuern. Genussrunde Tasting Bettina Boos-Matthes übernimmt hier keinerlei Haftung, sollte ein Teilnehmer dies dennoch tun.

9. Verschwiegenheitspflicht

Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden Stillschweigen zu wahren.

10. Haftung des Veranstalters

Die Teilnahme an Veranstaltungen von Genussrunde Tasting Bettina Boos-Matthes erfolgt freiwillig und auf eigene Gefahr.

Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

Der Kunde haftet persönlich für die durch ihn entstandenen Schäden an Einrichtungen und Gegenständen in den Räumen der Veranstaltung/des Veranstalters sowie für Schäden und Unfälle, die anderen Teilnehmern/dem Veranstalter durch sein Zutun entstanden sind.

11. Hygiene und Sicherheit

Der Veranstalter ist hygienisch fachlich geschult, die relevanten Räume (Küche) sind durch das zuständige Veterinäramt des Landkreises abgenommen.

In den eigenen Räumen des Veranstalters sowie in angemieteten Räumlichkeiten sind die Kunden ver- pflichtet, den Hygiene- und Sicherheitsanweisungen des Veranstalters Folge zu leisten. Wird dem nicht nachgekommen, so kann der Kunde der Veranstaltung verwiesen werden.

Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmenden der Veranstaltung zu verweisen.

Vor der Veranstaltung muss der Veranstalter über relevante gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden. Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen kann der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

Auf Unverträglichkeiten oder Allergien der einzelnen Teilnehmer kann nur bedingt Rücksicht genommen werden.

12. Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

13. Salvatorische Klausel

Ist oder wird eine Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.